Nimm Kontakt auf
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Bezirk Rems-Murr e.V. findest du hier .
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Bezirk Rems-Murr e.V. findest du hier .
Für folgende Aufwendungen kann auf Antrag eine Kostenerstattung erfolgen:
Fahrtkosten für Fahrten zu Vorstandssitzungen, Tagungen, Besprechungen und Veranstaltungen im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgabengebiete
Kosten für Betrieb und Unterhalt der Geschäftsstelle.
Fahrtkosten für Fahrten zu Ausbildungsveranstaltungen des Bezirks Rems-Murr e.V. und Fortbildungs-Lehrgängen (extern)
Fahrtkosten für Fahrten zu Übungen und Einsätzen vom Wohnort oder der Arbeitsstelle zum ihm zugeordneten Einsatzfahrzeug. Fahrten zur Vorbereitung von Übungen werden ebenfalls erstattet. Voraussetzung für die Erstattung ist das Führen einer Teilnehmerliste und deren Weiterleitung an die Geschäftsstelle.
gemäß der jeweils gültigen Reisekostenordnung des LV Württemberg; derzeit 0,30 €. Gastreferenten haben die Möglichkeit eine Reisekostenabrechnung gemäß Reisekostenordnung des LV Württemberg einzureichen.
Sollte auf die Auszahlung eines Aufwandsersatzes verzichtet und dieser gespendet werden, ist dies auf dem Erstattungsantrag zu vermerken.
Diese Webseite nutzt Tracking-Technologie, um die Zahl der Besucher zu ermitteln und um unser Angebot stetig verbessern zu können.
Die Auswahl (auch die Ablehnung) wird dauerhaft gespeichert. Über die Datenschutzseite lässt sich die Auswahl zurücksetzen.