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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Bezirk Rems-Murr e.V. findest du hier .

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Regelungen für die Abwicklung von Belege

Um eine ordentliche Buchführung sicherstellen zu können, die auch den GoB und der Wirtschaftsordnung der DLRG entspricht sind folgende Regelungen unabdingbar und unbedingt einzuhalten.

  • Alle Zahlungen werden erst dann frei gegeben, wenn der Original-Beleg bei der BZ Geschäftsstelle oder dem Leiter WuF vorliegt. Von dort kommt dann auch die Freigabe. Andere Vorgehen (Anzahlungen, Vorauskasse udgl.) sind vorher mit dem Leiter WuF abzustimmen.
  • Alle Belege müssen auf den Bezirk Rems-Murr (Adresse Geschäftsstelle) ausgestellt sein. Sollte dies nicht möglich sein, muss der Rechnung zweifelsfrei zu entnehmen sein, dass sie den BZ betrifft (Angabe über Kommission, Auftragsnummer, etc.).
  • Belege, die das erste Halbjahr betreffen, müssen spät. am 15.7. bei der Geschäftsstelle eingegangen sein, solche für zweite Halbjahr bis zum 15.1. des Folgejahres.
  • Die Abrechnung von Auslagen muss mit dem vorgegebenen Formular erfolgen

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