Regelungen für die Abwicklung von Belegen
Um eine ordentliche Buchführung sicherstellen zu können, die auch den GoB und der Wirtschaftsordnung der DLRG entspricht sind folgende Regelungen unabdingbar und unbedingt einzuhalten.
- Alle Zahlungen werden erst dann frei gegeben, wenn alle Belege beim Ressort WuF vorliegen. Von dort kommt dann auch die Freigabe. Andere Vorgehen (Anzahlungen, Vorauskasse udgl.) sind vorher mit dem Leiter WuF abzustimmen.
- Für digitale Belege reicht es aus, diese in Verbindung mit dem unterzeichneten Abrechnungsformular an rechnung(at)bez-rems-murr.dlrg.de zu schicken.
- Papierbelege müssen weiterhin im Original, in Verbindung mit dem unterzeichneten Abrechnungsformular, beim Ressort WuF eingereicht werden, sei es per Post oder persönlich.
- Alle Belege müssen auf den Bezirk Rems-Murr (Adresse Geschäftsstelle) ausgestellt sein. Sollte dies nicht möglich sein, muss der Rechnung zweifelsfrei zu entnehmen sein, dass sie den BZ betrifft (Angabe über Kommission, Auftragsnummer, etc.).
- Belege, die das erste Halbjahr betreffen, müssen spät. am 15.7. bei der Geschäftsstelle eingegangen sein, solche für zweite Halbjahr bis zum 15.1. des Folgejahres.
- Die Abrechnung von Auslagen muss mit dem vorgegebenen Formular erfolgen (siehe Download-Link)